Aufenthaltsgenehmigung beim Immobilienkauf durch Ausländer

Veröffentlicht am 15.05.2013

Am vergangen Freitag, den 24. Mai 2013, hat der spanische Ministerrat beschlossen, Ausländern, die in Spanien eine Immobilie zum Preis von wenigstens 500.000 € erwerben, unmittelbar eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen.

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Permiso de residencia

​Mit dieser Maßnahme will die spanische Regierung Regelungen schaffen, die zuvor ebenfalls in Portugal (500.000 €) und in Irland (75.000 €) geschaffen worden waren.

Allerdings ist die Maßnahme noch nicht durch das spanische Parlament verabschiedet worden. Vorgesehen ist, diesen, den spanischen Immobilienmarkt betreffenden Investitionsanreiz, zusammen mit dem Gesetz für Unternehmensgründer („Ley de emprendedores“), was erhebliche steuerliche Vorteile sowie Anreize auch für ausländische Unternehmen schaffen wird, in den kommenden Monaten zu verabschieden. Die konservative spanische Regierungspartei PP regiert derzeit mit einer absoluten Mehrheit, weshalb die seitens des Ministerrates am vergangenen Freitag angekündigten Maßnahmen als sicher gelten.

Anreize im spanischen Arbeitsrecht wurden ebenfalls kürzlich geschaffen.