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Die spanische Grundsteuer – Wer zahlt?

Dieser Beitrag wurde erstellt am 14.04.2020 von Gustavo Yanes

In Spanien fällt direkt zum Jahresbeginn die Grundsteuer („Impuesto sobre Bienes Inmuebles“, kurz IBI) an. Laut königlichem Gesetzesdekret zur Regelung der Lokalen Finanzämter („Real Decreto Legislativo 2/2004, de 5 de marzo, por el que se aprueba el texto refundido de la Ley Reguladora de las Haciendas Locales“, kurz LHL) erstreckt sich der Veranlagungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Steuerpflichtig ist diejenige Person, die am 1. Januar eines Jahres Eigentümerin der Immobilie war.

Grundlagen der Grundsteuer und Kataster in Spanien

Dieser Beitrag wurde erstellt am 13.04.2020 von Stefan Meyer

Spanien: Kataster und Grundbuch – Häufig kam es in der Vergangenheit zu Widersprüchen bezüglich der Eintragungen im spanischen Kataster und im spanischen Eigentumsregister. Dies ist meist eine Folge davon, dass in Spanien nur Eintragungen von Immobilien in das Kataster zwingender Charakter zukommt, denn der Staat will den Gemeinden die Erhebung der Grundsteuer („impuesto bienes inmuebles, kurz: I.B.I.) sichern.

 

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Der spanische Gesetzgeber reagiert auf das Urteil des Tribunal Supremo: Banken tragen künftig die Stempelsteuer

Dieser Beitrag wurde erstellt am 08.11.2018 von Steven Rudmann

Auf die turbulente Entscheidung des Plenums des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) vom 6. November 2018 hat der spanische Gesetzgeber schnell reagiert: Künftig tragen die Banken im Falle von Finanzierungen, die mittels Eintragung einer Hypothek besichert werden, die spanische Stempelsteuer (Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados). Hierzu verabschiedete der spanische Ministerrat (Consejo de Ministros) am 8. November […]

stempelsteuer_spanien

Immobilienfinanzierung in Spanien: Banken erneut auf dem Prüfstand

Dieser Beitrag wurde erstellt am 07.11.2018 von Steven Rudmann

Begleitet von einem großen Medienrummel lässt der Dritte Senat des Obersten Spanischen Gerichtshof in Madrid am 6. November 2018 in einem knappen Informationsschreiben verlauten: die Kosten der Stempelsteuer (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados) trägt der Darlehensnehmer (prestatario) eines hypothekarisch gesicherten Darlehens. Eine aufsehenerregende Entscheidung mit erheblichem sozialem „Sprengstoff“.

Wertzuwachssteuer-Spanien

Erste gerichtliche Verurteilung der Stadtverwaltung von Madrid zur Rückzahlung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer

Dieser Beitrag wurde erstellt am 27.10.2017 von Comunicación

Die Steuer über den Wertzuwachs städtischen Grundes (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana) im Folgenden wie im Volksmund auch „plusvalía“ genannt, ist eine gemeindliche Steuer, die die Übertragung von Immobilien regelt, sei es durch Vorgänge „mortis causa“ oder „inter vivos“.

Katastewerte_Spanien

Die Berechnung des Katasterwertes spanischer Immobilien

Dieser Beitrag wurde erstellt am 09.08.2017 von Comunicación

Regelmäßig wird die Frage gestellt, wie sich der Katasterwert einer in Spanien gelegenen Immobilie zusammensetzt bzw. berechnet. Hintergrund ist häufig, dass zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen allgemein gleichwertigen Immobilien existieren können. Zudem ist vielen die Bedeutung einer möglichst korrekten Bewertung ihrer Immobilie im spanischen Katasteramt nicht bewusst, obwohl der Katasterwert direkten Einfluss auf eine Vielzahl von Steuerarten und Abgaben in Spanien hat. Der vorliegende Beitrag verschafft einen ersten Überblick zur Thematik.

Spanische Wertzuwachssteuer („plusvalía municipal“) in weiten Teilen verfassungswidrig

Dieser Beitrag wurde erstellt am 25.05.2017 von Gustavo Yanes

Das spanische Verfassungsgericht hat mit Urteil vom 11. Mai 2017 die Verfassungswidrigkeit der Artikel 107.1, 107.2 a) und 110.4 des spanischen Gesetzes zur Regelung der lokalen Finanzbehörden (Ley Reguladora de las Haciendas Locales), die die gemeindliche Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) betreffen, festgestellt. Das Gericht geht dabei davon aus, dass diese Steuer den verfassungsrechtlichen Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen verletze, soweit sie sich nicht auf eine tatsächliche Werterhöhung eines Grundstückes, „sondern allein auf die Eigentümerstellung für einen bestimmten Zeitraum“ beziehe.

Die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem Urteil des EuGH vom 3. September 2014

Dieser Beitrag wurde erstellt am 25.02.2016 von Comunicación

Viele CCAA haben diese Kompetenzen genutzt, so z. B. die Balearen. Auf den Kanarischen Inseln werden seit Jahresbeginn 2016 für Ehepartner und Kinder Vergünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer von bis zu 99,9 % gewährt. Dafür muss die Schenkung mittels öffentlicher Urkunde erfolgen und es darf nicht bereits in den drei Jahren zuvor eine Schenkung […]

Die spanische Wertzuwachssteuer fällt beim Verkauf ohne Gewinn nicht an

Dieser Beitrag wurde erstellt am 09.12.2015 von Comunicación

Stets kommt bei Immobilien-Verkäufen durch steuerlich in Spanien Nichtresidente die Frage nach den Steuerpflichten des Verkäufers auf. Hierzu gehört regelmäßig auch die lokale Wertzuwachssteuer, im allgemeinen Sprachgebrauch auch „plusvalía municipal“ genannt – vollständiger Name: Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana (IIVTNU), nicht zu verwechseln mit der Gewinnbesteuerung in Spanien. Wegen dem allgemeinen Verfall der Immobilienpreise während der Krisenjahre, häufen sich zuletzt die Beschwerden derjenigen Verkäufer, die zu einem Preis unter dem damaligen Anschaffungswert verkaufen müssen und dennoch seitens der Gemeinden zur Zahlung der lokalen Wertzuwachssteuer in Spanien aufgefordert werden. In letzter Zeit verdichtet sich hier die Rechtsprechung dahingehend, dass keine Verpflichtung zur Zahlung der lokalen Wertzuwachssteuer bei Verkäufen ohne Gewinn besteht.

Madrid kurbelt den Immobilienmarkt durch Steuersenkungen an

Dieser Beitrag wurde erstellt am 06.03.2014 von Comunicación

Spanischen Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer regional herabgesetzt Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 hat die Autonome Gemeinschaft Madrid die steuerlichen Belastungen verringert, die im Rahmen der zweiten oder jeden weiteren Übertragung von in Madrid belegenen Immobilie anfallen. Zum einen wurde die Vermögensübertragungssteuer (ITP) von 7% auf 6% reduziert. Diese Ermäßigung des Steuersatzes gilt sowohl für […]

Die spanische Steuernummer für Ausländer

Dieser Beitrag wurde erstellt am 02.12.2013 von Daniel Cano

Am 15. Oktober 2013 unterzeichnete die spanische staatliche Finanzverwaltung und das spanische Außenministerium eine Vereinbarung, um die Zuteilung von spanischen Steuernummern zu beschleunigen. Die entsprechende Vereinbarung wurde am 9. November 2013 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Demnach können Nicht-Residente in Spanien, natürliche und juristische Personen, den Antrag auf Erteilung einer spanischen Steuernummer in den spanischen konsularischen Vertretungen stellen und erhalten auf Grund eines elektronischen Verfahrens unmittelbar von dem Konsularbeamten die spanische Steuernummer.

Doppelbesteuerungsabkommen trotz Steuerparadies – Einkommensteuer für Nichtresidenten

Dieser Beitrag wurde erstellt am 19.11.2013 von Daniel Cano

Das spanische Oberlandesgericht (audiencia nacional) in Madrid war jüngst mit der Frage beschäftigt, ob die Vorteile, die ein Doppelbesteuerungsabkommen gewöhnlich in Bezug auf die Einkommensteuer mit sich bringt, auch dann Anwendung finden, wenn juristische Personen mit Sitz in einem der sogenannten Steuerparadiese involviert sind, insbesondere wenn diese indirekt – über eine Gesellschaft – an einer Immobilie in Spanien beteiligt sind.

Die vertragliche Abwälzung der Wertzuwachssteuer auf den Käufer beim Wohnungskauf ist unwirksam

Dieser Beitrag wurde erstellt am 11.04.2013 von Comunicación

Bei der sog. Wertzuwachssteuer („Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana, kurz “IIVTNU”) handelt es sich um eine lokale Steuer, die den über die Jahre generierten Wertzuwachs einer Immobilie besteuert, welcher sich bei der Übertragung derselben, z.B. mittels Verkauf, manifestiert. Der Steuerpflichtige dieser Steuerart beim Verkauf einer Immobilie ist gemäß Art. 106 des sog. Gesetzes zur Regelung der lokalen Steuerbehörden („Ley Reguladora de las Haciendas Locales“) der Verkäufer.