
Steuerhinweis: Elektronische Mitteilungen an ausländische Unternehmen in Spanien
Das spanische zentrale Finanzgericht (TEAC) hat bestätigt, dass in Spanien tätige ausländische Unternehmen, verpflichtet sind, mit den spanischen Steuerbehörden elektronisch zu kommunizieren, auch wenn sie nicht über eine Betriebsstätte verfügen. In dem vorliegenden Fall hatte ein niederländisches Unternehmen eine Immobilie in Spanien übertragen und die Gültigkeit einer an seinen Vertreter gesendeten elektronischen Mitteilung angefochten. Der TEAC hat […]
Dieser Beitrag wurde erstellt am 03.10.2025 von Gustavo Yanes in der Rubrik Steuerrecht