Der Schriftführer des Verwaltungsrats in spanischen Handelsgesellschaften

In spanischen Handelsgesellschaften ist das zentrale Leitungs- und Führungsorgan der Verwaltungsrat (consejo de administración). Mit ihm übertragen die Gesellschafter bzw. Aktionäre die Verwaltung, strategische Leitung und Führung der Geschäfte des Unternehmens an mehrere Verwaltungsratsmitglieder (adminstradores), die gemeinsam als ein Organ handeln. Teil dieses Organs ist jedoch auch eine weniger sichtbare, aber für das reibungslose Funktionieren des Systems Unternehmen absolut wesentliche Figur: der Schriftführer (secretario). Ursprünglich mit rein formalen Aufgaben betraut, hat sich der Schriftführer professionalisiert und zu einer Figur entwickelt, deren Zweck die Sicherstellung der Integrität und Beratung der Geschäftsführung ist.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 12.01.2026 von Javier Coll Sempere in der Rubrik Corporate und M&A

Handels- und Gesellschaftsrecht Spanien: Konsequenzen der Nichteinreichung des Jahresabschlusses beim Handelsregister

Die ordnungsgemäße Buchführung und die wahrheitsgetreue Darstellung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens sind Grundlagen einer gut funktionierenden Handelsgesellschaft. In Spanien sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss beim Handelsregister einzureichen, damit nicht nur der Verwaltung, sondern auch Dritten und der Gesellschaft selbst zuverlässige Wirtschafts- und Buchhaltungsinformationen zur Verfügung stehen. In der Praxis verstoßen viele Unternehmen in Spanien jedoch gegen diese Pflicht. Die rechtlichen, wirtschaftlichen und betrieblichen Auswirkungen dieser Pflichtverletzung wollen wir in diesem Artikel darstellen.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 12.01.2026 von Javier Coll Sempere in der Rubrik Corporate und M&A

Arbeitsrecht Spanien: Regierung gibt grünes Licht für das Praktikantenstatut

Am 4. November 2025 stimmte der spanische Ministerrat auf Vorschlag des Ministeriums für Arbeit und Sozialwirtschaft dem Gesetzesentwurf des sog. „Statuts für Personen in praktischer, jedoch nicht beruflicher Ausbildung“ (estatuto de personas en formación práctica no laboral) bzw. kurz „Praktikantenstatut“ zu. Der Gesetzesentwurf entstand aus Verhandlungen mit den größten spanischen Gewerkschaften (CCOO und UGT) und soll Chancengleichheit gewährleisten und gleichzeitig verhindern, dass die Beschäftigung dieser Personen in Unternehmen zum Einsatz von Scheinpraktikanten führt und die Beschäftigungslage insgesamt verschlechtert.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 13.11.2025 von Anna Martí Belda in der Rubrik Arbeitsrecht

Die Anwendung des Beckham Law im Falle von Geschäftsführern von Holdinggesellschaften: Praxisorientierte Analyse der verbindlichen Auskunft V1068-25

Natürliche Personen, die nach Spanien entsandt oder hier als Geschäftsführer tätig werden (Stichwort: Impatriates), können die als „Beckham Law“ bekannte Sonderregelung des Artikel 93 des Gesetzes 35/2006 zur Einkommensteuer (Ley del Impuesto sobre la Renta de Personas Físicas, LIRPF) in Anspruch nehmen, sofern sie die Anwendungsvoraussetzungen erfüllen, die nachfolgend dargestellt sind. Im Fall der Inanspruchnahme […]

Dieser Beitrag wurde erstellt am 05.11.2025 von Alexandra Brik Contel in der Rubrik Steuerrecht