
Gesetzesreform in Spanien: das neue verbindliche Angebot des Organgesetzes 1/2025
Am 3. April 2025 trat in Spanien das Organgesetz 1/2025 in Kraft, das auch eine umfassende Reform der spanischen Justiz und des spanischen Verfahrensrechts mit dem Ziel, die Effizienz in der spanischen Justiz zu erhöhen, vorsieht. Eine wesentliche Rolle weist die Reform in diesem der außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreiten zu und führt in diesem Zusammenhang als einen alternativen Streitbeilegungsmechanismus die Rechtsfigur des vertraulichen, verbindlichen Angebots (oferta vinculante confidencial) ein.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 16.04.2025 von Ricardo Cedrón in der Rubrik Prozessrecht