
Spanien verlängert bezahlte Freistellungen bei Geburt, Adoption, Pflege und Betreuung von Minderjährigen
Am 29. Juli wurde das Königliche Gesetzesdekret 9/2025 vom gleichen Datum zur Verlängerung der bezahlten Freistellung für Geburt und Pflege veröffentlicht. Dieses Gesetzesdekret ist eine Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern und Pflegepersonen und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates. Zudem bringt es eine Reihe von Änderungen für spanische Gesetzestexte mit sich: So betrifft es das Arbeitnehmerstatut in seiner Fassung nach dem Königlichen Gesetzesdekretes 2/2015 vom 23. Oktober, das Grundstatut der Angestellten im öffentlichen Dienst in seiner Fassung nach dem Königlichen Gesetzesdekret 5/2015 vom 30. Oktober und das Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes in seiner Fassung nach dem Königlichen Gesetzesdekret 8/2015 vom 30. Oktober.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 19.08.2025 von Monika Bertram in der Rubrik Arbeitsrecht