Neues Jahr, neue Sozialabgaben?

Veröffentlicht am 28.12.2022

In Spanien scheinbar schon. Überraschenderweise wurde diese Neuerung zwar nicht in den spanischen Medien aufgegriffen, aber seit dem 1. Januar 2023 müssen sich alle sozialversicherungspflichtig Erwerbstätigen (auch Selbstständige) auf ein neues Konzept einstellen: den Mechanismus für Generationengerechtigkeit (Mecanismo de Equidad Intergeneracional, MEI).

Monika Bertram Abogada +34 91 319 96 86

Was ist der MEI?

Beim MEI handelt es sich um eine neue Sozialabgabe, die den Nachhaltigkeitsfaktor ersetzt und die in der vierten Schlussbestimmung des Gesetzes 21/2021 vom 28. Dezember zur Sicherstellung der Kaufkraft von Renten und anderen Maßnahmen zur Stärkung der finanziellen und sozialen Nachhaltigkeit des öffentlichen Rentensystems geregelt ist (im spanischen Staatsanzeiger BOE veröffentlicht am 29. Dezember 2021). Zweck des MEI ist die Lücke in den Rentenzahlungen zu schließen, die entsteht, wenn die Generation der Babyboomer, also des Geburtenjahrgangs zwischen 1957 und 1977, ab diesem Jahr in Spanien in Rente gehen wird.

Mittels dieses Mechanismus wird mindestens bis 2032 ein zusätzlicher Sozialversicherungsbeitrag von 0,60% fällig, 0,50% sind dabei arbeitgeberseitig und 0,10% arbeitnehmerseitig zu tragen. Daher wird der Beitragsanteil für allgemeine Risiken (contingencias comunes) ab Januar 2023 von 28,30% auf 28,90% erhöht und verteilt sich wie folgt:

Dies bedeutet – ab Januar 2023 und bis mindestens 2032 – für Arbeitnehmer eine Reduktion ihrer Löhne und Gehälter und für Arbeitgeber eine Erhöhung ihrer Personalkosten. Selbstständige hingegen tragen direkt die gesamte Erhöhung um 0,60%.

Die Einführung dieses Mechanismus ist Teil einer ganzen Reihe arbeitsrechtlicher Neuerungen, die sich im Laufe dieses Jahres einstellen werden, zu diesen gehören

  1. Erhöhung des Mindestlohns (Salario Mínimo Interprofesional) in Spanien auf zwischen 1.046,00 € und 1.082,00 € brutto pro Monat, zahlbar in 14 Monatsgehältern;
  2. Erlass des Beschäftigungsgesetzes, mit dem die spanische Arbeitsaufsicht die Befugnis erhalten soll, bei Massenentlassungen (ERE) die betriebsbedingten Entlassungsgründe durch Erstellung eines Berichts zu prüfen, und
  3. Erlass des Familiengesetzes, das u.a. folgende Maßnahmen vorsehen könnte: (i) Die Einführung einer neuen bezahlten Freistellung von fünf Tagen pro Jahr für die Pflege von Angehörigen eines Haushaltes bzw. Familienangehörigen (bis zum 2. Verwandtschaftsgrad). (ii) Die Einführung einer Elternzeit (permiso parental) von acht Wochen, die entweder einzeln oder als Ganzes bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden könnten. (iii) Die Erweiterung des Mutterschaftsgeldes (ayuda de la crianza) von 100,00 € brutto pro Monat auf berufstätige Mütter von Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren.

Dies werden jedoch – damit ist angesichts der Ende 2023 in Spanien anstehenden Parlamentswahlen zu rechnen – nicht die letzten gesetzlichen Neuerungen gewesen sein; und die Öffentlichkeit wird diese Neuerungswut wohl nicht teilnahmslos verfolgen.