2024 bringt Neuerungen im spanischen Arbeitsrecht

Veröffentlicht am 03.01.2024

Das Jahr 2024 ist noch jung und doch verspricht es, zumindest in Spanien ein ereignisreiches Jahr zu werden, da u.a. folgende Projekte geplant sind:

Monika Bertram Abogada +34 91 319 96 86

Das Jahr 2024 ist noch jung und doch verspricht es, zumindest in Spanien ein ereignisreiches Jahr zu werden, da u.a. folgende Projekte geplant sind:

  • Erhöhung des Mindestlohns (SMI);
  • Verlängerung der Aussetzung von Arbeitsverträgen aufgrund der Geburt eines Kindes (Elternzeit) sowohl für die leibliche Mutter als auch für den anderen Elternteil von derzeit 16 Wochen auf 20 Wochen.
  • Verlängerung der Aussetzung von Arbeitsverträgen aufgrund von Adoption, Adoptionspflege oder Aufnahme eines Pflegekindes für jeden adoptierenden/pflegenden Erwachsenen von derzeit 16 Wochen auf 20 Wochen.
  • Schrittweise Reduzierung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit auf 38,5 Stunden effektiver Arbeitszeit pro Woche ohne Entgeltkürzung.
  • Erlass eines Praktikantenstatuts (estatuto del becario), d.h. eines Grundlagengesetzes bezüglich der Beschäftigung von Praktikanten analog zum Arbeitnehmerstatut (Estatuto de Trabajadores).

Dabei handelt es sich jedoch bisher nur um geplante Projekte der spanischen Zentralregierung. Bereits umgesetzt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 sind folgende Maßnahmen:

  • Erhöhung des sog. Mechanismus für Generationengerechtigkeit (Mecanismo de Equidad Intergeneracional, MEI), einer für 2023 neu eingeführten Sozialabgabe, von 0,60 % auf 0,70 %. Davon sind 0,12% arbeitnehmerseitig und 0,58% arbeitgeberseitig zu tragen.
  • Erhöhung der maximalen Beitragsgrundlage auf 4.720,50 € pro Monat.
  • Grundsätzlich sind alle Praktikanten, unabhängig davon, ob es sich um ein bezahltes oder unbezahltes Praktikum handelt, sozialversicherungspflichtig. Bezahlte Praktika zahlen nur einen Grundbetrag in die Sozialversicherung ein, somit nicht für den MEI, für Arbeitslosigkeit, für FOGASA und auch nicht für die berufliche Ausbildung. Bei unbezahlten Praktika fällt auch der Anteil für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund allgemeiner Risiken weg, sodass der Beitrag effektiv aus einem Arbeitgeberbeitrag pro Praktikumstag besteht, der durch das spanische Staatshaushaltsgesetz festgelegt wird. Bei allen Praktika ist eine Herabsetzung des Anteils für allgemeine Risiken um 95% vorgesehen.
  • Alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern müssen einen Gleichstellungsplan (plan de igualdad) aufstellen, der ausdrücklich die Nichtdiskriminierung von Menschen der LGBTI-Community vorsieht. Ferner müssen solche Unternehmen einen Meldekanal für Whistleblower einrichten und 2% der Arbeitsplätze für Personen mit Behinderung reservieren.

Sicher ist, dass sich die Regierungsvereinbarungen zwischen der Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez (PSOE) und den sie unterstützenden Parteien auf gesamtspanischer und regionaler Ebene auf die Beschäftigung in Spanien auswirken werden. Daher ist damit zu rechnen, dass die neue Legislaturperiode viele Veränderungen mit sich bringen wird.