Das Kabinett Díaz Ayuso gibt grünes Licht für eine neue Senkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Region Madrid

Dieser Beitrag wurde erstellt am 16.05.2025 von Elsa Ochoa

Das Madrider Regierungskabinett unter dem Vorsitz von Regionalpräsidentin Isabel Díaz Ayuso hat grünes Licht für eine neue Steuerermäßigung in der Erbschaft- und Schenkungsteuer gegeben. Diese Maßnahme, von der ca. 14.000 Madrider Bürger profitieren werden, erweitert den Kreis der Begünstigten auf Geschwister, Onkel und Tanten, sowie Nichten und Neffen und soll auch für die gesamte Verwandtschaftsgruppe III gelten.

Solidaritätssteuer in Spanien: Freibetrag gilt nun auch für Auslandsansässige

Dieser Beitrag wurde erstellt am 29.01.2024 von Elsa Ochoa

Am 28. Dezember 2023 trat das Königliche Gesetzesdekret 8/2023 vom 27. Dezember 2023 in Kraft. Es enthält ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des Ukraine-Konfliktes und des Nahostkonfliktes und zur Eindämmung der Auswirkungen der Dürre in Spanien. In diesem Rahmen wird der Freibetrag i.H.v. 700.000 Euro, der bisher nur für in Spanien ansässige Personen galt, allen Steuerpflichtigen eingeräumt, unabhängig von ihrer steuerlichen Ansässigkeit in Spanien.

E-Rechnungen werden in Spanien Pflicht

Dieser Beitrag wurde erstellt am 15.12.2023 von Vanessa Zimmermann

Gesetz 18/2022 zu Unternehmensgründung und -wachstum führte in Spanien für alle Geschäfte zwischen Unternehmern eine E-Rechnungspflicht ein. Die Pflicht wurde in der am 6. Dezember 2023 im spanischen Staatsanzeiger (BOE) veröffentlichten Ausführungsverordnung zur Rechnungsstellung weiter ausgeführt, deren Hauptziel die Modernisierung und Digitalisierung der betrieblichen Buchhaltung, Rechnungsstellung und Verwaltung mit dem Schwerpunkt auf KMU, Kleinstunternehmen und Selbstständigen ist.

Erbschaftssteuererklärungsfrist in Spanien – Sonderfall: Eigenhändiges Testament

Dieser Beitrag wurde erstellt am 16.09.2021 von Michael Fries

Die Erbschaftssteuer ist in Spanien innerhalb von 6 Monaten zu erklären. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Ableben des Erblassers. Erfolgt die Erbschaftssteuererklärung nicht fristgemäß drohen Verzugszinsen und Säumniszuschläge von bis zu 20 % des Steuerbetrages. Die Säumniszuschläge können vermieden werden, wenn innerhalb der ersten 5 Monate eine Fristverlängerung, die einmalig über 6 Monate erteilt werden kann, beantragt wird.