Deutsch-spanische Anwaltskanzlei - Monereo Meyer Abogados
  • Kanzlei
  • Standorte
  • Team
  • Kompetenzen
  • Sektoren
  • Blogs
  • US Desk
  • German Desk
  • PT
  • en
  • es
  • Kanzlei
  • Standorte
  • Team
  • Kompetenzen
  • Sektoren
  • German Desk
  • US Desk
  • Karriere
  • Blogs
  • ENTSCHÄDINGUNGEN VULKAN LA PALMA
  • Nachrichten
  • Veranstaltungen
Kompetenzen
  • Arbeitsrecht
  • Datenschutz
  • Energie
  • Erbrecht und Vermögensnachfolge
  • Finanzierungen und Kreditsicherheiten
  • Gesellschaften, Fusionen und Übernahmen
  • Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
  • Immobilien- und Baurecht
  • Informationstechnologien
  • Luftverkehrsrecht
  • Restrukturierung und Insolvenz
  • Sportrecht
  • Steuern
  • Strafrecht und Cybersicherheit
  • Streitbeilegung
  • Umwelt
  • Vertriebsrecht
  • Wettbewerb und Handel

Wettbewerb und Handel

Wer in Spanien Handel betreiben möchte, muss sich zunächst an die europäischen Vorgaben zu Wettbewerb und Vermarktung, etc. halten. Die entsprechenden Richtlinien wurden in spanisches Recht umgesetzt, daneben gelten jedoch zusätzlich einige nationale Regelungen und einige regionale Vorschriften in Teilen Spaniens. Durch dieses Labyrinth regionaler, nationaler und europäischer Vorschriften führen wir unsere Mandanten gerne und vertreten und beraten bei Fragen zu Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz und Handel.

Handels- und Vertragsrecht in Spanien

Wie in anderen europäischen Ländern gilt in Spanien der Grundsatz der Vertragsfreiheit als Ausdruck der Privatautonomie, sodass die Parteien eines Vertrages diesen – unter Beachtung einiger zwingender Vorgaben – frei gestalten können. Grundsätzlich geregelt sein sollten die wesentlichen Punkte eines Vertrages, also z.B. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, idealerweise in Schriftform, obgleich diese nicht zwingend vorgeschrieben ist. Der Vertrag sollte darüber hinaus Angaben zur Laufzeit (und ggf. Verlängerung) und Auflösung sowie zu Gerichtsstand und anwendbarem Recht enthalten.

Die wesentlichen handels- und vertragsrechtlichen Regelungen sind im spanischen Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) und im Zivilgesetzbuch (Código Civil) enthalten.

Unsere Mandanten beraten wir gerne bei allen handels- und vertragsrechtlichen Fragestellungen in Spanien und bieten u.a. folgende Leistungen an:

  • Gestaltung und Prüfung von Kauf- und Lieferverträgen sowie anderen handelsrechtlichen Vertragswerken;
  • Beratung bei der rechtlichen Durchsetzung von Verträgen;
  • Beratung zur Beendigung oder Kündigung von Verträgen.

Wettbewerbsrecht i.e.S.

Was im Rahmen des Wettbewerbsrechts in Spanien gestattet ist, regeln zunächst die europäischen Vorgaben, deren Ziel das Erreichen eines fairen Wettbewerbs in Europa ist. Demnach sind alle Handlungen mit dem Konzept des europäischen Binnenmarktes unvereinbar bzw. untersagt, die den freien Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Dies umfasst z.B. das Kartellverbot, staatliche Beihilfen und den unlauteren Wettbewerb.

Unsere Mandanten beraten wir gerne bei allen beabsichtigten Geschäftsvorhaben in Spanien, entweder nur im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Fragestellungen oder auch unter Einbeziehung anderer ggf. für das konkrete Projekt interessanter Rechtsgebiete, wie dem Steuerrecht oder Immobilienrecht. Wir bieten u.a. folgende Leistungen an:

  • Beratung bei Geschäftsvorhaben in Spanien vor dem Hintergrund des spanischen/europäischen Wettbewerbsrecht;
  • Beratung und Begleitung bei der Einholung fusionsrechtlicher Genehmigungen und bei Zusammenschlusskontrollen;
  • Vertragsprüfung, insbesondere im Hinblick auf missbräuchliche Regelungen (Missbrauchskontrolle);
  • Beratung und Begleitung bei Durchsetzungs- und Unterlassungsansprüchen sowie Schadenersatzansprüchen.

Vermarktung und Lauterkeitsrecht in Spanien

In Spanien sind, wie in anderen Ländern der EU, Handlungen, die auf Bewerbung und Vermarktung von Produkten mit dem Ziel der Verkaufsförderung, Kundenakquise und -bindung abzielen, grundsätzlich gestattet. Grenzen werden solchen Geschäftspraktiken allerdings zum einen durch die in nationales Recht umgesetzte EU-Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und die spanischen Gesetze zum Verbraucherschutz und zu unlauterem Wettbewerb gesetzt. Zu diesen untersagten, irreführenden oder aggressiven Praktiken zählen u.a. Lockangebote, versteckte Werbung, Pyramidensysteme, falsche Angebote und ständig unerwünschte Angebote.

Um den Verdacht solch unlauterer Praktiken bei Ihren Aktivitäten in Spanien gar nicht erst aufkommen zu lassen, unterstützen wir Sie dabei, Werbematerial und -kampagnen, Produktdesigns und Marketingaktivitäten widerstandsfähig zu machen gegen mögliche Herausforderungen, die ihnen von Marketingseite, durch Behörden oder Verbraucherschutzorganisationen gestellt werden.

Vor diesem Hintergrund beraten wir unsere Mandanten u.a. bei folgenden Fragestellungen:

  • Klärung aller Fragen zum unlauteren Wettbewerb und unlauteren Geschäftspraktiken;
  • Beratung bei Fragen zum gewerblichen Rechtschutz und geistigen Eigentum, z.B. bei Einspruchsverfahren gegen Marken;
  • Beratung bei allen unternehmensseitigen Fragen zum Verbraucherschutz in Spanien.

E-Commerce und Internetvertrieb

E-Commerce als Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege (über das Internet) zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Endkunden unterliegt in Spanien zum einen den unionsrechtlichen Regelungen und zum anderen den nationalen, spanischen Vorgaben. Die nationale Gesetzgebung Spaniens setzt die europäischen Regelungen größtenteils um und passt sie an das spanische System an. Die wichtigsten Regelungen finden sich im spanischen Gesetz 34/2002 (E-Commerce-Gesetz) (Ley 34/2002, de 11 de julio, de servicios de la sociedad de la información y de comercio electrónico), dem Gesetz 7/1996 zum Einzelhandel (Ley 7/1996, de 15 de enero, de Ordenación del Comercio Minorista), Gesetz 7/1998 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ley 7/1998, de 13 de abril, sobre Condiciones generales de la Contratación) und im Verbraucherschutzgesetz (Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios).

Bereits vor Abschluss eines Geschäfts sind von Gesetzes wegen bestimmte Angaben an bestimmten Stellen des Internetsauftritts eines Unternehmens zu machen, dies betrifft z.B. das Impressum oder die Hinweise zum Datenschutz. Ein besonderes Augenmerk sollte auch auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe unten) und die Klauseln zu anwendbarem Recht und Gerichtsstand gelegt werden.

Unternehmen, die im E-Commerce tätig werden wollen, beraten wir gerne bei allen Fragestellungen, z.B.:

  • Beratung zur Etablierung einer Internetpräsenz, den anwendbaren Vorschriften und den zu beachtenden Aspekten;
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Datenschutzhinweisen, Impressum und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach spanischem Recht;

Allgemeine Geschäftsbedingungen in Spanien

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) als Standardklauseln, die von einer Vertragspartei in eine Transaktion eingebracht werden, unterliegen in Spanien hauptsächlich dem Gesetz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ley 7/1998, de 13 de abril, sobre Condiciones generales de la Contratación), einzelne Regelungen finden sich aber auch im Verbraucherschutzgesetz und in der regionalen Gesetzgebung. Wichtig für Unternehmer aus deutschsprachigen EU-Ländern ist, dass die im Umgang mit spanischen Geschäftspartnern genutzten AGB die Anforderungen des spanischen Rechts erfüllen müssen.

Nach spanischem Recht müssen AGB eindeutig, verständlich, leserlich und klar sein müssen. Ferner ist der Käufer auf die Existenz der AGB hinzuweisen und ihm muss eine Kopie der gültigen AGB des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. Bei Verträgen mit Verbrauchern kommt zudem noch zum Tragen, dass die AGB nicht „missbräuchlich“ sein dürfen. Dieser Aspekt spielt bei Transaktionen zwischen Unternehmern zwar keine so herausgestellte Rolle, allerdings kann sich auch hier die benachteiligte Vertragspartei auf ein vertragliches Ungleichgewicht aufgrund der undurchsichtigen bzw. missbräuchlichen AGB berufen. Erfüllen die AGB die o.g. Voraussetzungen nicht oder werden sie erfolgreich als missbräuchlich bzw. undurchsichtig angefochten, werden sie nicht Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages.

Hier zeigt sich: Eine reine Übersetzung der AGB in eine andere Sprache ggf. mit Änderung des Gerichtsstands und anwendbaren Rechtes reicht nicht aus, sondern es empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung und ggf. Anpassung der AGB an die spanischen Vorgaben. Hierbei unterstützen wir Sie gerne:

  • Beratung bei allen Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl im Business-to-Consumer- als auch im Business-to-Business-Geschäft;
  • Prüfung und ggf. Anpassung bereits bestehender AGB an das spanische Recht;
  • Aufsetzen oder Überarbeiten von AGB nach spanischem Recht.

Verbraucherschutz in Spanien

Mit E-Commerce und AGB eng verwoben ist der Verbraucherschutz. In Spanien ist dieser nicht in einem einheitlichen Gesetzeswerk geregelt, sondern stützt sich auf viele Einzelgesetze wie das Gesetz 22/1994 (Produkthaftungsgesetz) oder Gesetz 23/2003 (Gesetz zu Garantien im Einzelhandel). Wichtigster Baustein ist jedoch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/83/UE in Form des Gesetzes 3/2014, das die Neufassung des Verbraucherschutzgesetzes in Spanien begründete. Mit dieser Anpassung wurden zum einen die in diesem Rahmen handelnden Personen Verbraucher (consumidor), Nutzer (usuario) und Unternehmer (empresario) neu definiert, und andererseits die Rechte von Verbrauchern gestärkt, insbesondere bei Fernabsatzverträgen und Verträgen, die telefonisch geschlossen werden. Grundsätzliche Rechte des Verbrauchers sind z.B. die Nachbesserung und Nachlieferung, dieser muss allerdings innerhalb eines bestimmten Zeitraums den Verkäufer entsprechend dazu auffordern.

Bei Fragen zum Verbraucherschutz in Ländern der EU ist eine erste Anlaufstelle das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) im jeweiligen Mitgliedsland. In Spanien gibt es jeweils eine Geschäftsstelle des EVZ Spanien in Madrid, Barcelona und Vitoria. Die Zentren klären über Verbraucherrechte auf, beraten bei grenzüberschreitenden Warenkäufen und -verkäufen und unterstützen bei ggf. auftretenden Problemen. Allerdings kann angesichts der Vielzahl der Gesetze und bei komplizierten Fällen eine Beratung durch einen Fachanwalt hilfreich sein. Einer unserer Beratungsschwerpunkte sind die umfangreichen EU-Vorschriften zum Verbraucherschutz, sowohl bei E-Commerce als auch beim traditionellen Handel. Bei allen Fragen zum Verbraucherschutz beraten wir unsere Mandanten gerne, z.B.:

  • Beratung bei Fragen zum Verbraucherschutz, beim Umgang mit mangelhaften Produkten und fruchtloser Rüge sowie Minderung und Vertragsbeendigung;
  • Unterstützung bei ggf. erforderlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachungen;

Sie haben Beratungsbedarf in Spanien oder möchten durch einen deutschsprachigen Anwalt bei Ihren Transaktionen begleitet werden? Wir unterstützen Sie gerne, sprechen Sie uns an! Entweder telefonisch unter +34 91 319 96 86 oder per E-Mail an [email protected].

Nachrichten

Zusammenfassung der zentralen rechtlichen Argumente zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Wettbewerbsrecht

07.05.2025 - Ana Parés López de Lemos

Spanien: neue gesetzliche Schritte gegen Säumigkeit im Geschäftsverkehr

03.11.2022 - César Gárcia de Quevedo Puerta

Grünes Licht für einen Sonderkorridor von Deutschland zu den Balearen mit insgesamt 47 Touristikflügen zwischen dem 15. und 30. Juni 2020

12.06.2020 - Carlos Anglada

Vier-Phasen-Plan zur schrittweisen Lockerung des COVID-19 · Lockdowns in Spanien

04.05.2020 - Stefan Meyer

Coronavirus-Krise: Unternehmen mit internationalen Vertragsverpflichtungen sind lebenswichtig für die spanische Wirtschaft

03.04.2020 - Michael Fries

Spanien · Life Sciences: Förderung von F&E, weit mehr als eine Investition

18.03.2020 - Antonio C. Jiménez Abraham

Barcelonas Wirtschaft boomt nach wie vor

13.01.2020 - Nadja Vietz

Sönke Lund erneut in der Gruppe der besten Franchiseanwälten Spaniens

20.12.2017

Teilnahme von Sönke Lund an der Tagung “Contracts for the Supply of Digital Content and Digital Services” der ERA (Academy of European Law)

22.11.2017 - Brüssel

Teilnahme von Enrique Marinel-lo an dem spanisch-deutschen Geschäftstreffen der Deutschen Handelskammer für Spanien

27.09.2017

Die spanische Wettbewerbsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de la Competencia) hat einen Bericht über den Entwurf einer Ministerialverordnung zur Festlegung der Tarife für die Durchführung von Rechtsorganisationen veröffentlicht

10.11.2015 - Consuelo Álvarez

Geschäftstätigkeit Europäischer Banken in Spanien – das Beispiel Private Banking

03.04.2005 - Veröffentlicht am 15. Januar 2005 in der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 2/2005, S. 89 ff

Plantas medicinales, ¿tenemos solución del debate a la vista?

23.10.2004 - La Vanguardia Togas XXXXIV

Los Transgénicos – El precio del endurecimiento de su comercialización

16.09.2003 - La Vanguardia Togas XXXI

Product Liability in Spain

25.04.2003 - The International Comparative Legal Guide to Product Liability 2003, p. 166

Sektoren

  1. Bauträgermassnahmen und Projektenwicklung
  2. Gesundheit und Biotechnologien
  3. Hotels, Tourismus und Freizeit
  4. Industrie und Handel
  5. Lebensmittel
  6. Privatvermögen
  7. Technologie und Medien
  8. Transport

Anwälte

Partner
  • Carlos Anglada Bartholmai
  • Christian Krause Moral
  • César García de Quevedo Puerta
  • Michael Fries
  • Mónica Regaño Aguirre
  • Nadja Vietz
  • Sonia Gumpert Melgosa
top

Veranstaltungen

Alexandra Eckhardt, Referentin bei der AIJA-Halbjahreskonferenz im Mai in Mailand

14.05.2025 - Mailand

Antonio Jiménez nimmt am Balearic Islands Health Innovation Forum in Palma de Mallorca teil

16.05.2025 - Palma de Mallorca
Mehr Veranstaltungen

Nachrichten

Zusammenfassung der zentralen rechtlichen Argumente zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Wettbewerbsrecht

07.05.2025 - Ana Parés López de Lemos

Spanische Wettbewerbs- und Aufsichtsbehörden prüfen Gründe, die zum Kollaps der spanischen Stromversorgung geführt haben

30.04.2025 - Ana Parés López de Lemos
Mehr Nachrichten
Monereo Meyer - Abogados

Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien und Portugal

  • Madrid
  • Barcelona
  • Palma
  • Teneriffa
  • Lissabon
  • LinkedIn
  • YouTube
  • Instagram
  • Twitter
  • Kanzlei
  • Standorte
  • Team
  • Kompetenzen
  • Sektoren
  • German Desk
  • US Desk
  • Karriere
  • –
  • Blogs
  • ENTSCHÄDINGUNGEN VULKAN LA PALMA
  • Nachrichten
  • Veranstaltungen
  • Intranet
  • Rechtlicher hinweis
  • Datenschutzbestimmungen
  • Cookie-richtlinie