Deutsch-spanische Anwaltskanzlei - Monereo Meyer Abogados
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Arbeitsrecht

In einer immer stärker vernetzten Welt entscheiden sich mehr und mehr Unternehmen, einen Teil ihrer Wertschöpfungskette auszulagern, Dienstleistungen aus dem Ausland einzukaufen oder Arbeitnehmer im Ausland anzustellen, weil der heimische Markt die Personalanforderungen nicht erfüllen kann. Spanien ist nach wie vor ein beliebtes Zielland für Investoren und Unternehmen aus deutsch- und englischsprachigen Ländern. Zudem wurde im Zuge der Wirtschaftskrise 2012 das spanische Arbeitsrecht angepasst, um Arbeitgebern mehr Flexibilität bei Kündigungen und Änderungen der Arbeitsbedingungen sowie bei ihrem internen Weisungsrecht zu geben.

Zwar kann im Einklang mit EU-Recht und spanischen Recht auch ein Arbeitsvertrag mit einem spanischen Mitarbeiter nach deutschem Recht abgeschlossen werden, es besteht jedoch die Gefahr, dass dann zwingende spanische Regelungen (zum Schutz des Arbeitnehmers) nicht berücksichtigt werden. Unkenntnis der Vorgaben des spanischen Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes zu Anstellung, Vergütung, Urlaub, Kündigung und Abfindung kann für Unternehmen mit hohen Entschädigungs- und Gerichtskosten verbunden sein. Vor diesem Hintergrund beraten wir unseren Mandanten, sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, bei allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen in Spanien.

Individualarbeitsrecht

Grundsätzlich unterscheidet das spanische Arbeitsrecht zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Allerdings sind befristeten Arbeitsverhältnissen enge Grenzen gesetzt. Möglich sind diese z. B. als Ausbildungsvertrag, als Unterstützung bei hoher Arbeitsbelastung im Unternehmen oder bei Vertretung eines vorübergehend ausgefallenen Mitarbeiters.

In einem engen Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht steht das spanische Sozialversicherungsrecht, das zum einen die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge beider Seiten (ca. 30-35% des Lohns bzw. Gehalts für den Arbeitgeber) als auch die jeweiligen Pflichten regelt, deren Missachtung oder Verletzung seitens der Arbeits- und Sozialversicherungsaufsicht mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann.

Im Individualarbeitsrecht beraten wir Unternehmen bei allen sich ergebenden Fragestellungen zu Arbeitsverhältnissen nach spanischem Recht: Arbeitsbedingungen, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen, grenzüberschreitende Mobilität, Telearbeit und Arbeitsschutz. Vor diesem Hintergrund bieten wir:

  • Beratung bei allen Fragen zur Anstellung von Arbeitnehmern in Spanien einschließlich Vertragsgestaltung;
  • Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen unter Berücksichtigung entsprechender Tarifverträge;
  • Beratung zu allen Fragen der Arbeitnehmerüberlassung in Spanien;
  • Begleitung bei betriebs- und verhaltensbedingten Kündigungen (einschließlich Abmahnungen und Kündigungsschreiben), sowie Vertretung bei etwaigen Güteterminen und ggf. bei Kündigungsschutzverfahren vor den spanischen Arbeitsgerichten;
  • Prüfung und Anpassung bereits bestehender Anstellungsverträge durch die Gestaltung entsprechender Nachträge, z. B. bei Arbeitszeitreduzierung;
  • Klärung aller Fragen hinsichtlich der Entsendung von Mitarbeitern;
  • Beratung im Rahmen von Risikoevaluierungen (Due Diligence) bei Internationalisierungsprojekten und Gründung von Niederlassungen/Tochtergesellschaften. 

Kollektives Arbeitsrecht

Grundlegend für die Regelung der Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern zu Arbeitgebern in Spanien ist das sogenannte Arbeitnehmerstatut, das neben individualrechtlichen auch einige kollektivrechtliche Bestimmungen enthält. Besonders relevant sind daneben die jeweils geltenden Tarifverträge, die vorrangige Anwendung vor dem Willen der Vertragsparteien genießen und von denen nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann, dieser also stets besser, niemals aber schlechter gestellt werden darf als durch die tarifvertragliche Regelung.

Besondere Relevanz entfalten diese Regelungen bei der Entlassung mehrerer Arbeitnehmer. Hier unterstützen wir unsere Mandanten bei allen Aspekten der dauerhaften Personalfreisetzung (ERE) und der Kurzarbeit (ERTE) nach spanischem Recht, z. B. im Rahmen von Unternehmensschließungen.

  • Arbeitsrechtliche Beratung bei Re- und Umstrukturierungsprojekten sowie Unternehmensschließungen;
  • Beratung bei allen Fragen zum kollektiven Arbeitsrecht;
  • Begleitung bei Betriebsübergängen;
  • Erstellung von unternehmensinternen Arbeitszeitrichtlinien und -vorgaben;
  • Gestaltung von Telearbeitsvereinbarungen;
  • Gestaltung von Unternehmensregelungen (z.B.: Arbeitszeiterfassung, Nutzung des Dienstwagens, Handbooks, etc.). 

Besondere Arbeitsverträge mit Führungskräften

Anders als gewöhnliche Arbeitsverhältnisse, wird die Arbeitsbeziehung zwischen Unternehmen und Führungskraft nicht im spanischen Arbeitnehmerstatut geregelt, sondern spezialgesetzlich durch das königliche Dekret 1382/1985, das auch nach der grundlegenden Arbeitsrechtreform 2012 in Spanien nach wie vor ohne Einschränkungen gilt. Da die Arbeitsbeziehungen zu Führungskräften – und insbesondere zu Mitgliedern der Geschäftsführung – auf einem besonderen Vertrauensverhältnis beruht und die eigenverantwortliche Verfolgung der Ziele des Unternehmens ermöglichen soll, gelten auch besondere Regelungen z. B. hinsichtlich Kündigung, Abfindung und sogenannten Unvereinbarkeiten mit der jeweiligen Position. Daher nimmt die Vertragsgestaltung hier einen besonderen Stellenwert ein.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Verhandlung und Erstellung solcher besonderen Arbeitsverträge mit leitenden Angestellten oder Führungskräften sowie mit zukünftigen Mitgliedern der Geschäftsführung. In diesem Zusammenhang bieten wir unseren Mandanten folgende Leistungen an:

  • Beratung bei allen Fragen zur Gestaltung, Änderung und Kündigung von besonderen Arbeitsverträgen;
  • Vertragsgestaltung, Erstellung von Nachträgen, Abmahnungen, Kündigungsschreiben etc. bei Arbeitsverhältnissen mit leitenden Angestellten, Führungskräften und Mitgliedern der Geschäftsführung;
  • Stellungnahmen und Einschätzungen zu Arbeitsverhältnissen, sowie den damit verbundenen Risiken und Handlungsempfehlungen.

Publikationen

Partner Monika Bertram und Anna Martí haten das Spanienkapitel des International Comparative Legal Guide - Employment & Labour 2025 verfasst. Darin beleuchtet sie die wichtigsten Aspekte des spanischen Arbeitsrechts und geht auf die einschlägigen Gesetzesvorschriften in Spanien ein:  Employment & Labour Laws and Regulations Report 2025 Spain (iclg.com)(auf Englisch).

 

 

 

 

Sie haben Beratungsbedarf in Spanien oder möchten durch einen deutschsprachigen Anwalt bei Ihren Transaktionen begleitet werden? Wir unterstützen Sie gerne, sprechen Sie uns an! Entweder telefonisch unter +34 91 319 96 86 oder per E-Mail an [email protected].

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