Arbeitsrecht Spanien: Regierung gibt grünes Licht für das Praktikantenstatut
Am 4. November 2025 stimmte der spanische Ministerrat auf Vorschlag des Ministeriums für Arbeit und Sozialwirtschaft dem Gesetzesentwurf des sog. „Statuts für Personen in praktischer, jedoch nicht beruflicher Ausbildung“ (estatuto de personas en formación práctica no laboral) bzw. kurz „Praktikantenstatut“ zu. Der Gesetzesentwurf entstand aus Verhandlungen mit den größten spanischen Gewerkschaften (CCOO und UGT) und soll Chancengleichheit gewährleisten und gleichzeitig verhindern, dass die Beschäftigung dieser Personen in Unternehmen zum Einsatz von Scheinpraktikanten führt und die Beschäftigungslage insgesamt verschlechtert.