Arbeitszeiterfassung in Spanien – Zieht die Regierung Sánchez noch rechtzeitig das Tempo an?
Zum Ende des dritten Quartals hat die spanische Regierung noch einige To-dos auf dem Zettel. Eines ist die Ausarbeitung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, die in den Artikeln 34.9 (Arbeitszeit), 12.4.c (Zusatzstunden) und 35.5 (Überstunden) des Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de Trabajadores, ET) geregelt ist. Nun gab der spanische Ministerrat grünes Licht für die Bearbeitung des Gesetzesentwurfs im Eilverfahren.